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   BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67   

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https://dejure.org/1972,2596
BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67 (https://dejure.org/1972,2596)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1972 - III ZR 209/67 (https://dejure.org/1972,2596)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 (https://dejure.org/1972,2596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen eines auf Grund des Bundes-Seuchengesetzes (BSG) ausgesprochenen Berufsverbotes - Eindeutiger Ausschluss der Entschädigung für Kranke - Vorliegen einer ansteckungsfähigen Tuberkulose - Entschädigung während einer echten Arbeitsunfähigkeit - Eröffnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 632
  • DB 1972, 576
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67
    Dabei spricht man im Verwaltungsrecht nicht von einem Anerkenntnis, sondern von der Zusage als einer hoheitlichen Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen (BVerwG 26, 31/36).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67
    Verwaltungsakt ist jede hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (BVerwG 3, 258; 13, 99).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Die Vorschrift des § 49 Abs. 1 BSeuchG stellt demnach eine Billigkeitsregelung dar, durch die den Betroffenen - die an sich Störer im polizeirechtlichen Sinne sind - eine gewisse Sicherung vor materieller Not gewährt werden soll (Begründung zu § 48 des Regierungsentwurfs des Bundesseuchengesetzes BT-Drucks. III/1888; vgl. auch Senatsurteil NJW 1972 S. 632).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZR 326/07

    Anspruchsgegner für eine Klage auf Verdienstausfall wegen eines beruflichen

    Zu dieser Bestimmung war der Senat mehrfach mit Klagen befasst, die sich sämtlich gegen das jeweils betroffene Bundesland richteten und bei denen die gesetzlich klar geregelte Zahlungspflicht des Landes keiner besonderen Erwähnung wert war (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 73, 16; vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 - NJW 1972, 632; vom 1. Februar 1979 - III ZR 88/77 - NJW 1979, 1460; vom 27. Januar 1983 - III ZR 113/81 - NJW 1983, 2029).
  • VG Freiburg, 02.03.2023 - 10 K 664/22

    Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung in Folge einer behördlichen

    Soweit der Beklagte sich insoweit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 31.01.1972 - III ZR 209/67 -, juris) beruft, wonach "kranken" (d.h. auch nicht arbeitsunfähig erkrankten) Personen die Entschädigung gemäß § 49 Bundesseuchengesetz nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Norm nicht zustehe, gilt dies für § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG in der hier maßgeblichen Fassung gerade nicht (mehr).
  • VG Frankfurt/Main, 20.07.2021 - 5 K 578/21

    Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Die Vorschrift des § 49 Abs. 1 BSeuchG stellt demnach eine Billigkeitsregelung dar, durch die den Betroffenen - die an sich Störer im polizeirechtlichen Sinne sind - eine gewisse Sicherung vor materieller Not gewährt werden soll (Begründung zu § 48 des Regierungsentwurfs des Bundesseuchengesetzes BT-Drucks III/1888; vgl auch Senatsurteil NJW 1972 S 632).
  • VG Düsseldorf, 05.09.2022 - 29 K 7616/20
    Zur Vorläufervorschrift in § 49 BSeuchG: BGH, Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 -, NJW 1972, 632 (633), juris Rn. 10; Kemper, in: Kießling, Infektionsschutzgesetz, 3. Aufl. 2022, § 56 Rn. 9, m.w.N.
  • BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75

    Nachträglicher Widerruf einer zurückgenommenen Patentanmeldung - Wirksamkeit der

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, sind als Verwaltungsakte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, nur solche hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hin gerichtet sind (BGH GRUR 1972, 536, 538 - Akustische Wand - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 258, 259 - und BGH Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 S. 12).
  • VG Ansbach, 13.12.2022 - AN 18 K 21.00259

    Corona, Entschädigung wegen Verdienstausfalls, Arbeitnehmer, im Rahmen von § 56

    Kranke seien gemäß der Leitidee des Entschädigungsanspruchs bereits nicht anspruchsberechtigt (unter Hinweis auf BeckOK InfSchR, Eckart/Kruse, 5. Ed. 1.5.2021, IfSG § 56 Rn. 27 mit Verweis auf BGH NJW 1972, 632 zum damaligen Bundesseuchengesetz).
  • BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

    Als "Verwaltungsakte", die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, sind nur hoheitliche Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sind (vgl. BVerwGE 3, 258, 259 [BVerwG 03.05.1956 - I C 89/55] ; BGH Urteil vom 31. Januar 1972, III ZR 209/67, S. 12).
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